§ NEUE REGELUNGEN IM NV-BÜHNE §
Der neue Tarifabschluss zwischen GDBA, BFFS, VdO und dem Deutschen Bühnenverein führt ab nächster, allerspätestens ab übernächster Spielzeit zu deutlichen Änderungen für Produktionsteams und insbesondere für die Regie: Ein verbindlicher Wochenplan wird Pflicht, es gibt einen garantieren freien Werktag für Produktionsbeteiligte, die Probenzeit verkürzt sich von 8 auf 7 Stunden pro Tag, es gibt zukünftig drei probenfreie Tage nach Premieren, bei Hauptrollen beträgt die Ruhezeit künftig 5 statt 4 Stunden etc. Hinweis: Ob und wie konsequent diese Regelungen bereits in der nächsten Spielzeit von den Theatern umgesetzt werden, dürfte sich stark unterscheiden, denn es gibt eine Übergangsfrist, heißt: Viele Regelungen sind in der Spielzeit 25/26 noch Soll-Regeln. Ab 26/27 gelten dann aber alle Regeln definitiv an allen Theatern. Tipp: Es wird noch wichtiger für die eigene Probenplanung, frühzeitig eine Produktionsdispo mit den Frei-/Fehlzeiten (u.a. freie Tage, sonstige Abwesenheiten, Durchsprechen oder WA-Proben anderer Produktionen, Vorstellungstermine, Maskenzeiten, Gastspiele) aller Beteiligten anzufordern und diese genau zu studieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn die Produktionszeiten nicht verlängert werden – was in der bereits disponierten Spielzeit 25/26 vermutlich an den meisten Theatern und auch in Euren Planungen nicht mehr möglich ist – bleibt Euch effektiv weniger Probenzeit. Sollten die Produktionszeiten ab der Spielzeit 26/27 verlängert werden, was sinnvoll wäre um die zusätzliche Freizeit auszugleichen, müssten sich zumindest die Reise- und Übernachtungskosten erhöhen, da ihr und Eure Teams insgesamt über einen längeren Zeitraum vor Ort sein müsst.
Wer sich ausführlich über alle Änderungen informieren möchte, kann das hier tun: https://www.gdba.de/arbeitszeit-teilabschluss/ Für alle anderen versuchen wir im Folgenden, die wichtigsten Punkte und ihre Auswirkungen auf die Regiearbeit möglichst nachvollziehbar zusammenzufassen.
NEU! VERBINDLICHER WOCHENPLAN AM DONNERSTAG DER VORWOCHE
Ab sofort ist ein verbindlicher Wochenplan Pflicht. Dieser wird jeweils am Donnerstag der Vorwoche veröffentlicht. Heißt: Ihr müsst bis spätestens zu diesem Zeitpunkt Eure gesamte nächste Probenwoche geplant und der Regieassistenz/dem KBB mitgeteilt haben. Wann probt ihr, welche anderen Termine (Anproben, Maskenanproben, Ton-/Videoaufnahmen, musikalische Proben o.ä.) sind wann, wo und mit wem geplant. Hinweis: Da der Wochenplan verbindlich ist, sollten alle Darsteller*innen vermerkt werden, die nicht wegen Vorstellungen, genehmigten Abwesenheiten, fixierten freien Tagen o.a. verhindert sind. Personen, die nicht im Wochenplan notiert sind, können nicht nachträglich zur Probe, Anprobe oder sonstigen Terminen bestellt werden.
Tipp: Wenn ihr Euch Freunde machen wollt, folgt (z.B. am Samstagnachmittag) zusätzlich eine unverbindliche konkrete Wochenübersicht, damit die Darsteller*innen ihr Probenpensum besser planen und sich darauf vorbereiten können. Diese Wochenübersicht mit Angabe von konkreten Uhrzeiten, Szenen und beteiligten Personen ist unverbindlich und kann sich jederzeit den Gegebenheiten und dem Probenverlauf anpassen. Verbindlich für die konkrete Probenplanung ist nach wie vor der Tagesplan. NEU! Der Tagesplan ist nach 14:00 Uhr nicht mehr veränderbar.
NEU!: GARANTIERTER FREIER WERKTAG (MUSS 6 WOCHEN IM VORAUS BEKANNTGEGEBEN WERDEN)
Ab sofort steht allen Beteiligten einer Produktion jeweils ein freier Werktag pro Woche zu. Bitte erkundigt Euch, ob dieser freie Werktag an dem Haus, an dem ihr arbeitet, einheitlich oder individuell vergeben wird. Viele Häuser haben bereits den freien Montag, andere werden sicherlich nachziehen (müssen). Hinweis: Ein einheitlicher freier Tag ist in der Regel einfacher zu handhaben, da an diesem Tag einfach alle Beteiligten fehlen und somit nicht geprobt werden kann. Komplizierter wird es aus unserer Sicht, wenn Montag Person A, Dienstag Person B, Mittwoch Person C nicht anwesend ist, alle 3 Personen aber viele gemeinsame Szenen haben. Achtung!: Da die freien Tage zukünftig sechs Wochen im Voraus bekanntgegeben werden müssen und verbindlich sind, solltet ihr Euch frühzeitig nach der jeweiligen Regelung am Haus erkundigen und ggf. versuchen, Einfluss auf die Vergabe zu nehmen – z.B. indem ihr für Eure Produktion einen einheitlichen freien Tag (z.B. am Montag) vorschlagt. Tipp: Damit nicht weitere Probenzeit flöten geht, sollten grundsätzlich zusätzliche Termine der Beteiligten (z.B. Arztbesuche), auf den freien Werktag oder in die probenfreie Zeit gelegt werden. (Anmerkung: Alle weiteren Besonder- und Feinheiten führen hier zu weit, es gibt noch halbe freie Tage je Woche, Ausgleichstage für Feiertagsarbeit, drei probenfreie Tage nach Premieren, diverse Doppel- und 1,5-Tages-Freizeiten, eine Abrüstzeit von 30 Minuten nach der Vorstellung, die je nach Länge des Stücks die Nachtruhezeit beeinflusst und ganze freie Werktage können natürlich auch nur an Tagen gegeben werden, an denen alle Beteiligten keine Vorstellung haben – kurz: Es ist komplexes Tetris, wer sich ausführlicher damit Beschäftigen möchte, lese den FAQ der GDBA, Link siehe oben.)
NEU! 7 STUNDEN PROBENZEIT (EXKLUSIVE PAUSEN, INKLUSIVE ANPROBEN)
Ab sofort dürfen statt 8 nur noch 7 Stunden pro Tag geprobt werden, dazu kommen ggf. Pausen. Allerdings gilt als Pause erst ein Zeitraum ab 30 Minuten, alle kürzeren Unterbrechungen für den schnellen Kaffee oder die Zigarette zwischendurch gehören zur Arbeitszeit. Tipp: Aus unserer Sicht empfiehlt es sich, auf der Probebühne bspw. von 10:30 bis 14:00 und 18:30 bis 22:00 ohne Pause zu probieren oder eine lange Probe (dann natürlich mit Pause) anzusetzen. Bei Bühnenproben können Regieteams die Pause häufig anderweitig gut nutzen, so dass hier Probenzeiten von 10:00 bis 14:00 und 18:00 bis 22:00 Uhr sinnvoll sein können. Innerhalb dieser Probenzeit muss dann jeweils eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Falls nicht, endet die Probe früher, denn es gilt auch hier die Regel: Zulässig sind maximal 7 Stunden Probe exklusive Pausen. Ausnahme: Vier definierte Endproben (AMA, HP1, HP2, GP) können bis 23:00 Uhr dauern, hier können ausnahmsweise auch die 7 Stunden überschritten werden. Allerdings gehört (Endproben-)Kritik ebenfalls zur Arbeitszeit. ACHTUNG!: Maskentermine, Kostümanproben und alle weiteren Termine (bspw. Ton- und Videoaufnahmen) sind Arbeitszeit und müssen ebenfalls in der Probenzeit stattfinden, also innerhalb der vorgesehenen 7 Stunden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Anprobe direkt vor oder nach einer Probe liegt und der/die Darsteller*in am Abend keine Probe oder Vorstellung hat. Bitte plant die Termine zusammen mit Euren Ausstatter*innen frühzeitig, spätestens im verbindlichen Wochenplan müssen die Anproben definitiv auftauchen.
NEU! 5 STUNDEN RUHEZEIT BEI HAUPTROLLEN
Die Ruhezeiten zwischen zwei Proben bzw. zwischen Probe und Vorstellung betragen generell, auch in den Endproben, 4 Stunden und sind grundsätzlich einzuhalten. Bei Hauptrollen (werden vorab von der Leitung definiert) ist eine Ruhezeit von 5 Stunden vor der Vorstellung einzuhalten.
ACHTUNG! REGIEASSISTENZ, SOUFFLAGE, INSPIZIENZ, DRAMATURGIE
Alle neuen Regelungen gelten auch für die Assistierenden, die Soufflage, die Inspizienz und voraussichtlich auch für die Dramaturgie. Wenn diese also z.B. am Nachmittag eine (Dispo-)Sitzung haben oder bei einer Requisitenbesprechung dabei sind, müssen die 7 Stunden Probenzeit und die 4 Stunden Ruhezeit eingehalten werden, heißt: sie erscheinen später auf Eurer Probe oder gehen früher. Hinweis: Wenn durch Beleuchtungsproben die 7 Stunden überschritten werden, müssen die Assistierenden und Inspizierenden ½ Ausgleichstag innerhalb von 4 Wochen erhalten.
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